Nachrichten aus Dortmund

SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel gibt Beschäftigten, Unternehmen und Aufsicht mehr Sicherheit / Mit hohem Schutzniveau in der Corona-Pandemie arbeiten

Dortmund (ots) - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben. Sie wurde gemeinsam von den Arbeitsschutzausschüssen beim Bundesarbeitsministerium unter Koordination der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) erstellt. Die Regel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor, mit denen das Infektionsrisiko für Beschäftigte gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden kann. Dabei bleiben Abstand, Hygiene und Masken die wichtigsten Instrumente. Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Zudem erhalten die Aufsichtsbehörden der Länder eine einheitliche Grundlage, um die Schutzmaßnahmen in den Betrieben zu beurteilen. Zur Arbeitsschutzregel sagt Björn Böhning, Staatssekretär im BMAS: "Angesichts der immer noch großen Gefahr einer weiteren Ausbreitung der Corona-Infektionen verbessert diese Regel deutlich die Handlungssicherheit für Unternehmen im Arbeitsschutz. Sie ist verbindlich in das System des Arbeitsschutzes eingebunden und gilt bundesweit übergreifend. Es ist wichtig, dass Beschäftigte in Zeiten der Pandemie sicher arbeiten können und vor Infektionen bei der Arbeit geschützt werden." "Um eine fundierte SARS-CoV-2 Regel zu entwickeln war es notwendig, die Expertise verschiedener Arbeitsschutzausschüsse und Fachexpertinnen und Fachexperten zu bündeln. Ich freue mich über das hohe Engagement aller Beteiligten und die gelungene Zusammenarbeit", sagt Isabel Rothe, Präsidentin der BAuA. "In vielen Betrieben werden aktuell bereits umfangreiche Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten umgesetzt. Die Arbeitsschutzregel kann dazu beitragen, dieses weiter zu verbessern, und schafft auf der Grundlage der aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse die notwendige Klarheit und Sicherheit für alle betroffenen Gruppen". Um den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des BMAS zu konkretisieren und auf eine verbindlichere rechtliche Ebene zu stellen, beauftragte der "Corona Arbeitsschutzstab" beim BMAS die BAuA und die staatlichen Arbeitsschutzausschüsse, eine entsprechende Regel zu erstellen. Unter der Koordination der BAuA erarbeiteten der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), der Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) und der Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) einen Entwurf, der gemeinsam mit dem Ausschuss für Betriebssicherheit (ABS) und dem Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) abgestimmt wurde. Auf Basis des aktuellen Stands der Technik, Hygiene und Arbeitsmedizin wurden in der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel differenzierte Umsetzungsmaßnahmen für die Betriebe entwickelt. Dabei werden neben Arbeitgebern auch die Akteure des betrieblichen Arbeitsschutzes wie Sicherheitsfachkräfte und Arbeitsmediziner angesprochen und die Instrumente des Arbeitsschutzes, wie zum Beispiel die arbeitsmedizinische Vorsorge in Bezug genommen. Die Maßnahmen umfassen zentrale technische Aspekte des Infektionsschutzes wie Lüftung und Abtrennungen und organisatorische Maßnahmen wie die Gestaltung der Arbeits- und Pausenzeiten sowie die Arbeit im Homeoffice. Für Arbeitsbereiche, in denen technische und organisatorische Maßnahmen keinen hinreichenden Infektionsschutz bieten können, werden personenbezogene Maßnahmen formuliert, zum Beispiel die Nutzung von Mund-Nase-Bedeckungen. Neben der Fokussierung auf Maßnahmen der sicheren Gestaltung und Prävention umfasst die Regel auch Handlungsoptionen zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel tritt zeitnah durch Veröffentlichung im Gemeinsamen Ministerialblatt in Kraft. Sie konkretisiert für den Zeitraum der epidemischen Lage von nationaler Tragweite gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz die Anforderungen an den Arbeitsschutz. Gleichwertige oder strengere Regeln, zum Beispiel aus der Biostoffverordnung oder aus dem Bereich des Infektionsschutzes, müssen jedoch weiterhin beachtet werden. Die Empfehlungen der Berufsgenossenschaften zur SARS-CoV-2, die sich ebenfalls am Arbeitsschutzstandard des BMAS orientieren, werden zusätzlich für branchenspezifische Konkretisierungen empfohlen. Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel kann im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel (http://www.baua.de/SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel) abgerufen werden. Die Arbeitsschutzausschüsse beim BMAS beraten das Ministerium in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten. Im Wesentlichen ermitteln die Arbeitsschutzausschüsse staatliche Regeln. Diese konkretisieren die Anforderungen und beschreiben mögliche Lösungen, um die rechtlich verbindlichen Vorgaben des Arbeitsschutzrechts in die Praxis umzusetzen. Den staatlichen Ausschüssen gehören Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitgeber, Gewerkschaften, Länderbehörden, der gesetzlichen Unfallversicherung und der Wissenschaft sowie weitere Sachverständige an. www.baua.de/ausschuesse (http://www.baua.de/ausschuesse) Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte. www.baua.de (http://www.baua.de) Die Vorsitzenden der fachlich federführenden Ausschüsse äußern sich zur neuen SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel: Ernst-Friedrich Pernack, Vorsitzender des Ausschusses für Arbeitsstätten (ASTA) : "Die aktuellen Erfahrungen haben gezeigt, wie wichtig in der derzeitigen Pandemie zusätzliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes sind. Nur mit einer angepassten Gestaltung der Arbeitsumgebung und mit einem geändertem Verhalten aller Beteiligten können Infektionsausbrüche in den Betrieben verhindert werden. Ob im Büro oder auf der Baustelle, in der Produktion oder im Handel - die neue Arbeitsschutzregel führt geeignete technische Maßnahmen wie Abtrennungen oder Lüftung ebenso auf wie organisatorische Maßnahmen wie Abstandsregelungen und personenbezogene wie die Nutzung von Masken. Zudem zeigt sie, wie sich eine ausreichende Hygiene auch an mobilen Arbeitsplätzen oder in Unterkünften herstellen lässt." Prof. Dr. Dr. Peter Kämpfer, Vorsitzender des ABAS: "Die bereits langjährig erprobten Technischen Regeln zu biologischen Arbeitsstoffen in Gesundheitsschutz und Wohlfahrtspflege und zu Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien verdeutlichen, wie mit professionellen Hygienemaßnahmen Infektionen vorgebeugt werden kann. Die Regel enthält daran angelehnt spezifische Maßnahmen, um Übertragungswege zu unterbrechen. Weiterhin stehen die Abstandsregelungen und für die jeweilige Tätigkeit geeignete Masken an erster Stelle." Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel, Vorsitzender des AfAMed: "Gerade in der jetzigen Situation ist die arbeitsmedizinische Vorsorge und die Beratung von Arbeitgebern und Beschäftigten zu Fragen des Arbeitsschutzes eine wichtige Aufgabe für die Arbeitsmedizinerinnen und Arbeitsmediziner. Hierbei ist selbstverständlich zwischen den Maßnahmen des Arbeitsschutzes und des bevölkerungsbezogenen Infektionsschutzes zu unterscheiden. Die Regel schafft zudem mehr Handlungssicherheit für den Umgang mit besonders schutzbedürftigen Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen und mit Rückkehrern an den Arbeitsplatz nach einer durchgemachten Corona-Infektion." Pressekontakt: Jörg Feldmann Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Gruppe 6.1, Pressearbeit Friedrich-Henkel-Weg 1-25 44149 Dortmund Tel.: 0231 9071-2330 E-Mail: presse@baua.bund.de www.baua.de Original-Content von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell

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Befristet Beschäftigten fehlt häufiger Sicherheit und Zufriedenheit / Fakten zur befristeten Beschäftigung in Deutschland kompakt präsentiert

Dortmund (ots) - Fast fünf Millionen der abhängig Beschäftigten waren 2018 in einem befristeten Arbeitsverhältnis tätig. Anhand der Daten der BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2018 hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) die Arbeits- und Gesundheitssituation dieser Beschäftigten betrachtet und die Ergebnisse im Faktenblatt "Befristung: Beschäftigungsverhältnis mit Unsicherheiten" zusammengefasst. Danach empfinden befristet Beschäftigte häufiger eine hohe Arbeitsplatzunsicherheit und sind häufiger mit ihrem Einkommen und insgesamt mit ihrer Arbeit unzufrieden. Befristete Beschäftigung ist zurzeit noch eine feste Größe auf dem Arbeitsmarkt. Unternehmen geben als Grund für eine Befristung am häufigsten an, dass sie damit die Eignung der Arbeitskraft überprüfen möchten. Bei den Beschäftigten ist eine Ausbildungsstelle der häufigste Grund für eine Befristung. Etwa jeder vierte, der 34 Jahre oder jünger ist (24 Prozent), hat einen befristeten Arbeitsvertrag. Während im Wirtschaftszweig "Öffentliche und private Dienstleistungen" fast jeder fünfte (19 Prozent) einen befristeten Arbeitsvertrag hat, liegt der Anteil im "Baugewerbe" mit 6 Prozent und im "Produzierenden Gewerbe" mit 7 Prozent am niedrigsten. Mehr als jeder vierte Beschäftigte (26 Prozent) ohne Berufsabschluss hat ein befristetes Arbeitsverhältnis. Bei denen mit Berufsabschluss liegen die Akademiker mit 17 Prozent an der Spitze. Neben hoher Unsicherheit des Arbeitsplatzes zeigt sich Unzufriedenheit mit Arbeit und Einkommen bei befristet Beschäftigten. Auch liegt ihr Einkommen häufiger unter 1.500 Euro im Monat. Befristet Beschäftigte berichten insgesamt etwas häufiger von einem ausgezeichneten beziehungsweise sehr guten Gesundheitszustand und klagen seltener über Muskel-Skelett-Beschwerden. Tiefer gehende Auswertungen zeigen jedoch, dass sich dieser Unterschied unter anderem auf soziodemografische Merkmale wie das Alter zurückführen lässt. Befristung kann den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Trotzdem bleibt das Risiko von Arbeitslosigkeit nach Ablauf des Vertrages bestehen. Die damit verbundene andauernde Unsicherheit kann sich langfristig negativ auf die Gesundheit auswirken. baua: Fakten "Befristung: Beschäftigungsverhältnis mit Unsicherheiten"; Lena Hünefeld; Anke Siefer; Dortmund; Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2020; 2 Seiten; PDF-Datei; DOI: 10.21934/baua:fakten20200714. Die baua: Fakten gibt es im PDF-Format zum Herunterladen im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8840214 (http://www.baua.de/dok/8840214). Forschung für Arbeit und Gesundheit Die BAuA ist eine Ressortforschungseinrichtung im Geschäftsbereich des BMAS. Sie betreibt Forschung, berät die Politik und fördert den Wissenstransfer im Themenfeld Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Zudem erfüllt die Einrichtung hoheitliche Aufgaben im Chemikalienrecht und bei der Produktsicherheit. An den Standorten Dortmund, Berlin und Dresden sowie in der Außenstelle Chemnitz arbeiten über 700 Beschäftigte. www.baua.de (http://www.baua.de) Pressekontakt: Jörg Feldmann Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Gruppe 6.1, Pressearbeit Friedrich-Henkel-Weg 1-25 44149 Dortmund Tel.: 0231 9071-2330 E-Mail: presse@baua.bund.de www.baua.de Original-Content von: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, übermittelt durch news aktuell

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Polizei auf der Syburg im Gespräch mit Motorradfahrern - Ziel: weniger Unfälle
Polizei Dortmund - vor 3 Jahre

Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0879 Um die Zahl der Verkehrsunfälle mit Motorradfahrern zu senken, war die Polizei am Sonntag (16.8.2020) ab 9 Uhr im Dortmunder Stadtteil Syburg im Einsatz. Da zu hohes Tempo eine der häufigsten Unfallursachen ist, nutzte die Polizei auf der Hohensyburgstraße auch Messtechnik: 500 Fahrzeuge wurden gemessen. 52 fuhren zu schnell. Die meisten Verstöße begingen Pkw-Fahrer. Ein Pkw-Fahrer aus Witten fuhr 83 km/h bei erlaubten 50 km/h. Bei zehn von 42 angehaltenen Motorrädern bestand der Verdacht, dass die Bikes zu laut waren. Das Motorrad einer Fahrerin stellte die Polizei sicher. Ein Gutachter untersucht die Maschine jetzt genauer. Auch der Sonntagsausflug eines Mercedes-Fahrers endete auf der Hebebühne eines Sachverständigen: Der Fahrer des AMG gab sich viel Mühe, um - an einer Kontrollstelle der Polizei am Hengsteysee vorbei fahrend - auf die Lautstärke seines Autos hinzuweisen. Das geeichte Messgerät der Polizei zeigte bei einer ersten Überprüfung einen deutlich erhöhten Wert an. Neben den Tempoverstößen ahndete die Polizei 17 weitere Verstöße. In drei Fällen erlosch die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge. Die Verkehrssicherheitsberater der Dortmunder Polizei führten mit zahlreichen Motorradfahrern auch Gespräche zur Sicherheit im Straßenverkehr speziell für Biker. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Dortmund Peter Bandermann Telefon: 0231-132-1023 E-Mail: Peter.Bandermann@polizei.nrw.de https://dortmund.polizei.nrw/ Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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Feuerwehr unterstützt bei Hausgeburt
Feuerwehr Dortmund - vor 3 Jahre

Dortmund (ots) - Das Alarmstichwort am 14. August um 19:22 Uhr klang für die Besatzung des Rettungswagens der Feuerwache 9 (Mengede) noch recht harmlos. "Blutungen, 40. Schwangerschaftswoche" stand hier auf dem Pieper. Da die Patientin in der vierten Etage wohnt, hat sich die Besatzung sicherheitshalber dazu entschieden, den Entbindungskoffer direkt mit hoch in die Wohnung zu nehmen. In der Wohnung angekommen stellte sich die Situation etwas anders dar. Die werdende Mutter lag auf dem Sofa und hatte bereits Presswehen. Der Besatzung bleib keine Zeit mehr für andere Dinge. Sie unterstützen die 22 jährige Frau bei der Geburt ihres zweiten Kindes. Um 19:27 Uhr kam ein kleiner Junge zur Welt. Der Transportführer Sven Goerke nabelte das Kind routiniert ab, untersuchte es kurz und legte es der Mutter auf den Oberkörper. Für Ihn war es die vierte (!) Entbindung im Einsatzdienst. Für seinen Kollege Marvin Müller war es die erste Geburt im Dienst. Der eigentliche Geburtstermin des Jungen war für den 17. August vorgesehen. Der nachalarmierten Babynotärztin blieb nichts anderes übrig als den Eltern und der Besatzung zu der Geburt zu gratulieren. Mutter und Kind sind wohlauf, wurden aber zu weiteren Untersuchungen in ein Krankenhaus gefahren. Rückfragen bitte an: Feuerwehr Dortmund Pressestelle Oliver Körner Telefon: 0231/8455000 E-Mail: 37pressestelle@stadtdo.de www.feuerwehr.dortmund.de Original-Content von: Feuerwehr Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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Polizei sucht Zeugen nach zwei Kellerbränden im Dortmunder Westen
Polizei Dortmund - vor 3 Jahre

Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0880 Nach zwei Kellerbränden im Dortmunder Westen ermittelt die Kriminalpolizei wegen Brandstiftung und prüft Zusammenhänge mit vorherigen Taten. Am Sonntag (16.8.2020) löste kurz nach 4 Uhr morgens in einem Mehrfamilienhaus an der Hangeneystraße in Kirchlinde ein Rauchmelder aus. Bei Eintreffen der Feuerwehr hielten sich die Hausbewohner bereits im Freien auf. Der Hausflur war verraucht. Die Feuerwehr löschte das Feuer und lüftete den Hausflur, so dass die Mieter wieder in ihre Wohnungen zurück konnten. Niemand wurde verletzt. Etwa 30 Minuten später erfuhr die Feuerwehr von einem weiteren Brand, dieses Mal im Steinfurtweg. In einem Kellerraum brannte Müll. Starker Rauch breitete sich im Treppenhaus aus. Zwei 28 und 39 Jahre alte Frauen wurden mit Verdacht auf Rauchgasvergiftungen vom Rettungsdienst versorgt und in Krankenhäuser transportiert. Am Gebäude und an der Stromversorgung entständen Schäden, sodass vorübergehend die Elektrik abgeschaltet werden musste. 34 Hausbewohner mussten ihre Wohnungen verlassen. Die Feuerwehr betreute sie in einem Bus. Nach den Löscharbeiten und der Durchlüftung des Hausflures konnten auch sie zurück in ihre Wohnungen. Die Dortmunder Polizei bittet Hauseigentümer und Mieter darum, die Haus- und Kellertüren sowie Kellerfenster verschlossen zu halten und so sicherzustellen, dass Unbefugte keinen Zutritt haben können. Die Kriminalpolizei ermittelt wegen Brandstiftung und bittet Zeugen um Hinweise auf verdächtige Personen, die sich am frühen Sonntagmorgen im Bereich der Hangeneystraße und des Steinfurtwegs aufgehalten haben. Hinweise bitte an die Kriminalwache unter Tel. 0231/132 7441. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Dortmund Peter Bandermann Telefon: 0231-132-1023 E-Mail: Peter.Bandermann@polizei.nrw.de https://dortmund.polizei.nrw/ Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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Verkehrsunfall im Wallbereich - Auto beschlagnahmt
Polizei Dortmund - vor 3 Jahre

Dortmund (ots) - Lfd. Nr.: 0878 Mit seinem Mercedes ist ein Autofahrer in der Nacht zu Sonntag (16.8.) am Burgwall gegen ein Taxi geprallt. Offenbar war er mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. Ersten Erkenntnissen zufolge war der 23-Jährige aus Hamm gegen 2.25 Uhr auf dem mittleren Fahrstreifen des Burgwalls in Richtung Westen unterwegs. Als er vor der Straße Burgtor auf den linken Fahrstreifen wechseln wollte, kollidierte er aus bislang ungeklärter Ursache mit dem Taxi eines 52-jährigen Dortmunders. Dieses stand zu dem Zeitpunkt auf dem mittleren Fahrstreifen des Burgwalls vor einer roten Ampel. Nach dem Zusammenstoß prallte der Mercedes des jungen Mannes gegen einen angrenzenden Zaun. Die Beteiligten blieben unverletzt. Mehreren Zeugenangaben zufolge war der 23-Jährige vor dem Unfall mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unterwegs. So habe er etwa in einer Linkskurve so stark beschleunigt, dass sein Auto nach rechts abgekommen sei. Wegen des Verdachts des grob verkehrswidrigen und rücksichtslosen Fahrens mit nicht angepasster Geschwindigkeit beschlagnahmten die Polizisten das Auto, den Führerschein und das Handy des 23-jährigen Fahrers. Die Ermittlungen dauern an. Während der Unfallaufnahme musste der Burgwall in Richtung Westen, zwischen der Leuthardstraße und der Straße Burgtor, vorübergehend gesperrt werden. Der Verkehr wurde abgeleitet. Den entstandenen Sachschaden schätzt die Polizei auf rund 17.000 Euro. Journalisten wenden sich mit Rückfragen bitte an: Polizei Dortmund Dana Seketa Telefon: 0231/132-1029 Fax: 0231-132 9733 E-Mail: pressestelle.dortmund@polizei.nrw.de https://dortmund.polizei.nrw/ Original-Content von: Polizei Dortmund, übermittelt durch news aktuell

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Zahlreiche Festnahmen im Ruhrgebiet - Bundespolizei nimmt sechs per Haftbefehl gesuchte Personen fest

Dortmund - Essen - Eisenach - Papenburg (ots) - Freitag, 14. August, Hauptbahnhof Essen Weil ein 57-jähriger rumänischer Staatsangehöriger in einem großen Discounter im Essener Hauptbahnhof eine Dose Bier entwendete, überprüften Bundespolizisten den Mann. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl des Duisburger Amtsgerichts vorlag. Dieses hatte ihn wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 590 Euro verurteilt. Weil er den Betrag nicht zahlen konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 59 Tagen in die JVA eingeliefert. Freitag, 14. August, Innenstadt Essen Gegen 12 Uhr befand sich ein Bundespolizist, in seiner Freizeit, in der Essener Innenstadt. Dort begegnete er einem 36-Jährigen, welchen ihm aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt war. Daher wusste er, dass gegen den nigerianischen Staatsangehörigen ein Untersuchungshaftbefehl wegen Computerbetruges der Frankfurter Staatsanwaltschaft vorlag. Daraufhin informierte er Einsatzkräfte der Bundespolizei, welche den 36-Jährigen festnahmen. Freitag, 14. August, Flughafen Dortmund Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Ohrid (Nordmazedonien), überprüften Bundespolizisten eine 39-jährige Frau aus Eisenach. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die nordmazedonische Staatsangehörige ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Kassel vorlag. Dieses hatte sie 2018 wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 220 Euro verurteilt. Da sie den geforderten Betrag inklusive der Verwaltungskosten zahlte, blieb ihr eine Ersatzfreiheitsstrafe von 11 Tagen erspart. Samstag, 15. August, Flughafen Dortmund Einen 23-jährigen Bulgaren überprüften Bundespolizisten am Dortmunder Flughafen, als dieser versuchte mit einem Flug aus Varna (Bulgarien) kommend einzureisen. Dabei stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl des Amtsgerichts in Dieburg (Hessen) vorlag. Der Mann ist dringend verdächtig, als Mitglied einer Bande Diebstahlsdelikt begangen zu haben. Er wurde in das Polizeigewahrsam eingeliefert. Samstag, 15. August, Flughafen Dortmund Während der Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest (Rumänien) wurde auch ein 31-jähriger Rumäne überprüft. Gegen diesen bestand ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Dessau. Dieses hatte ihn wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Freiheitsstrafe von 32 Tagen verurteilt. Vom Flughafen ging es später in die JVA. Samstag, 15. August, Flughafen Dortmund Durch die Zahlung von 50 Euro ersparte sich ein 50-jähriger Nordmazedonier eine Erzwingungshaft von einem Tag. Zu dieser hatte den in Papenburg gemeldeten Mann das Amtsgericht in Stadtroda verurteilt. Bei seiner Einreise aus Skopje (Nordmazedonien) stellten Bundespolizisten die Fahndungsausschreibung fest. Nachdem er den Geldbetrag gezahlt hatte, verließ er die Bundespolizeiwache. *ST Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund - Pressestelle - Telefon: 0231 562247-132 Mobil: +49 (0)173 7150710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund www.bundespolizei.de Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse. Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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Tritt gegen den Kopf - Maskenverweigerer greift Bahnmitarbeiter an - Bundespolizei ermittelt gegen 36-Jährigen

Dortmund - Oelde (ots) - Ein Maskenverweigerer soll am Samstagnachmittag (15. August) zwei Mitarbeiter der Bahn erheblich verletzt haben. Bundespolizisten nahmen ihn in Gewahrsam. Gegen 17 Uhr wurden Einsatzkräfte der Bundespolizei zu einem Bahnsteig im Dortmunder Hauptbahnhof gerufen. Dort sollte es zu einer Körperverletzung gekommen sein. Wie sich herausstellte, hatten Bahnmitarbeiter einen 36-jährigen Mann aus Oelde des Bahnhofs verwiesen, weil dieser keinen Mund-Nasen-Schutz nutzte. Vorerst verließ der Mann den Bahnhof, um diesen kurz darauf wieder zu betreten. Abermals sollen die Bahnmitarbeiter den 36-Jährigen angesprochen haben. Dieser soll sie daraufhin beleidigt haben. Kurz darauf eskalierte die Situation. Nachdem der Mann versucht haben soll die beiden Bahnmitarbeiter anzugreifen, wehrten diese nach eigenen Angaben den Angriff ab und konnten mithilfe eines Unbeteiligten den Oelder zu Boden bringen. Dabei verletzte er eine 33-jährige Bahnmitarbeiterin durch einen Tritt gegen den Kopf sowie Schürfwunden an Armen und Beinen. Ein weiterer, 42-jähriger Mitarbeiter, wurde ebenfalls an den Beinen verletzt. In der Bundespolizeiwache verweigerte der Mann die Angaben zu seiner Identität, so dass seine Fingerabdrücke genommen werden mussten. Gegen den bereits wegen Gewaltdelikten polizeibekannten 36-Jährigen, leitete die Bundespolizei ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung sowie Bußgeldverfahren wegen falscher Namensgabe und Verstoßes gegen die CoronaSchVO ein. *ST Rückfragen bitte an: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Bundespolizeiinspektion Dortmund - Pressestelle - Telefon: 0231 562247-132 Mobil: +49 (0)173 7150710 E-Mail: presse.do@polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW Untere Brinkstraße 81-89 44141 Dortmund www.bundespolizei.de Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse. Original-Content von: Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, übermittelt durch news aktuell

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